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Schnell und sicher eine beglaubigte Übersetzung von Unterlagen beauftragen

Wir möchten Ihnen gern ein paar Tipps für die Beauftragung Ihrer nächsten beglaubigten Übersetzung geben. Wie bereits in einem früheren Beitrag (Kopie oder Original?) erwähnt, werden für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzungen keine Originale dieser Dokumente benötigt. Zum einen kann ein Übersetzer im Unterschied zu einem Notar keine rechtlich relevante Aussage darüber treffen, ob das vorliegende Dokument ein Original ist oder nicht. Zum anderen verlangen es die Behörden auch nicht und bestehen meistens darauf, dass ihnen die Originale zusammen mit den beglaubigten Übersetzungen vorgelegt werden. Dies ist das Ergebnis unserer mehrjährigen Praxis als ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher. Auch die von uns kontaktierten Standesämter und andere Übersetzungen verlangende Behörden haben dies so bestätigt.

Das bedeutet eine enorme Erleichterung für Sie als Kunde. Denn jetzt müssen Sie Ihre Unterlagen nicht persönlich bei einem Übersetzer vorbeibringen oder teuer per versicherte Postsendung zuschicken. Es genügt lediglich eine gescannte oder abfotografierte Kopie Ihres Dokuments an uns per E-Mail an info@schmalz-translations.de, per WhatsApp an 015201603504 oder 017684361434 sowie per Facebook Messenger an @SchmalzTranslations zu schicken. Und schon wird ihre Übersetzung angefertigt.

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Wege für die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung vor:

Ein Scan mit einem Scanner oder einem multifunktionalen Drucker

Achten Sie darauf, dass alle für die Übersetzung relevanten Seiten des Dokuments gescannt sind. Die standardmäßigen Einstellungen der Scanner oder der multifunktionalen Drucker sind vollkommen ausreichend. Speichern Sie die Scans als .jpg oder .pdf Dateien ab und schicken Sie diese zu uns auf einem der oben genannten Wegen. Der Scan kann sowohl farbig als auch schwarzweiß sein.

Ein Foto mit einem Smartphone

Diese Möglich