Beglaubigte Übersetzungen für jede Behörde

Wir sind beide vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigte Übersetzer. Denis Schmalz ist für die Sprachenkombination Russisch-Deutsch zuständig, Thuy Schmalz für Vietnamesisch-Deutsch.

Sie können die beglaubigte Übersetzung ganz bequem online bestellen.

Bitte beachten Sie Folgendes: Vom Gericht ermächtigte Übersetzer – je nach Bundesland auch „vom Gericht bestellte Übersetzer“, „vereidigte Übersetzer“, und „beeidigte Übersetzer“ bezeichnet – sind keine Notare und können keine Beglaubigungen im klassischen Sinne, also Beglaubigungen der Übereinstimmung von Original und Kopie, ausstellen. Das ist unter anderem die Aufgabe von Notaren, Behörden oder öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen, die ein Dienstsiegel führen. Die beiden letztgenannten Stellen sind übrigens meist kostengünstiger als Notare.

Ein ermächtigter (vereidigter/beeidigter) Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit einer von ihm angefertigten Übersetzung. Dieser Vermerk lautet allgemein so:

„Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird hiermit bestätigt. Der in … Sprache abgefasste Ursprungstext hat als Original/Kopie/beglaubigte Kopie vorgelegen.“

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird in diesem Zusammenhang in aller Regel dennoch sachlich nicht ganz zutreffend von einer Beglaubigung gesprochen. Ein Grund hierfür ist sicher, dass eine beglaubigte Übersetzung mit dem Siegel eines ermächtigten Übersetzers und seiner Unterschrift versehen werden muss, was einer notariellen Beglaubigung äußerlich durchaus ähnelt. Damit Sie auf Nummer sicher gehen können, raten wir Ihnen, Ihre wichtigen Dokumente von den Profis von Schmalz Translations übersetzen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen zur beglaubigten Übersetzung:

Wie hoch sind die Kosten für beglaubigte Übersetzungen

Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung variieren je nach Dokument, das übersetzt wird. Für viele Urkunden und Zeugnisse bieten wir Pauschalpreise ab 35 EUR an. Schauen Sie sich in unserem Webshop um. Dort können Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse oder Urkunden bequem in wenigen Klicks bestellen. Unsere Preise sind Endpreise – es kommen keine zusätzlichen Gebühren für Versand oder Beglaubigung hinzu. Der Versand erfolgt per PRIO-Sendung in einem verstärkten Umschlag – für Sie kostenlos.

Kann ich meine Dokumente selbst übersetzen und Sie (Übersetzer/Übersetzerin) setzen danach Ihren Stempel darauf?

Das funktioniert so nicht. Der Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermerk, der vom Übersetzer eigenverantwortlich gesetzt wird, schließt ein solches Vorgehen aus. Denn ein Übersetzer kann nur dafür Verantwortung übernehmen, was er selbst übersetzt hat. Sicherlich könnte ein Übersetzer nach eingehender Überprüfung die Richtigkeit einer bereits vorliegenden Übersetzung bestätigen. Jedoch beinhalten solche Übersetzungen von dritten in den meisten Fällen viele Format- und/oder Inhaltsfehler, so dass der Korrekturaufwand dem Aufwand einer professionellen Übersetzung entspricht oder diesen sogar übersteigt.

Kann ich eine Übersetzung in meinem Heimatland anfertigen lassen? Gilt diese dann in Deutschland?

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der von einem deutschen Gericht dazu auch ermächtigt (beeidigt oder vereidigt) wurde. Dafür haben die Übersetzer zunächst eine Eignungsprüfung als staatlich anerkannter Übersetzer abzulegen. Erst danach können sie vom Gericht ermächtigt werden und dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Uns sind jedoch auch Fälle bekannt, bei denen deutsche Behörden vereinzelt und in Ausnahmefällen auch Übersetzungen aus dem Ausland anerkannt haben. Die Erfahrung zeigt aber, dass solche Übersetzungen oft gegen Formatvorgaben verstoßen oder inhaltliche Fehler aufweisen, die in der Folge gravierende Nachteile mit sich bringen können.

Reicht eine (beglaubigte) Kopie für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung aus?

UPDATE: Nach Auskunft einiger Standesämter und der zentralen Verwaltung für ausländische Studierenden www.uni-assist.de ist es nicht notwendig, die Unterlagen vom Original übersetzen zu lassen. Es reicht, wenn der Übersetzer, die beglaubigte/bestätigte Übersetzung von einer Kopie anfertigt. Denn die Behörden verlangen in jedem Fall die Originale zur Ansicht. Sie müssen also nicht persönlich mit den Original den manchmal weiten Weg zum Übersetzer nehmen und die Unterlagen diesem vorzeigen. Der Übersetzer bestätigt die Übersetzung von Kopie und schickt diese Ihnen bequem per Post zu. Wenn die zu übersetzenden Dokumente als einfache Kopie oder beglaubigte Kopie vorliegen, wird im Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermerk die Formulierung von “… hat als Original vorgelegen.” in “… hat als Kopie vorgelegen.” bzw. “… hat als beglaubigte Kopie vorgelegen.” geändert.

Weiterhin gilt: Falls die Behörden darauf bestehen, dass die Übersetzung unbedingt vom Original zu machen ist, muss dem Übersetzer der Original des Dokuments vorgelegt werden. Wir raten Ihnen, die Behörden zu dieser Frage vorab zu konsultieren. Dafür benötigt der Übersetzer unbedingt das Original des zu übersetzenden Dokuments. Wir empfehlen, uns die Dokumente eingescannt per E-Mail an info@schmalz-translations.de zu senden, damit wir die Übersetzung anfertigen können. Spätestens bei Abholung der Übersetzung ist es notwendig, dem Übersetzer das Original des Dokuments vorzuzeigen, damit er dieses mit der Übersetzung abgleichen kann.

Die meisten Angaben auf dem zu übersetzenden Dokument sind ja bereits in lateinischen Buchstaben verfasst, das spart doch sicherlich die Zeit und die Kosten?

Diese Frage begegnet uns oft bei Anfragen zur Übersetzung von Führerscheinen, Personalausweisen etc. Hier gilt es zu beachten: Die Übersetzung eines Führerscheins dauert in der Tat nicht lange. Allerdings wird kein professioneller Übersetzer die Transliteration [*] russischer Namen vom Führerschein abschreiben, denn meist wird eine Schreibweise benutzt, die keiner der hierzulande anerkannten Normen (z.B.: für Russisch – ISO R 9 und DIN 1460) entspricht. Somit wird ein Übersetzer die Namen trotzdem nach einer der erwähnten Normen transliterieren müssen.

[*] – “Transliteration (von lateinisch „trans“= hinüber) bezeichnet in der angewandten Linguistik die buchstabengetreue Übertragung von Wörtern aus einer Schrift in eine andere (z. B. griech. φ als ph, runischᛜ als ng usw.). Dabei werden gegebenenfalls diakritische Zeichen eingesetzt, so dass eine eindeutige Rückübertragung möglich wird.” (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Transliteration)

Wie viel Zeit nimmt eine beglaubigte Übersetzung in Anspruch?

In der Regel nimmt die Übersetzung von Urkunden mit einem Umfang von bis zu 2 Seiten maximal einen Tag in Anspruch. Bei größeren Umfängen sollte die Lieferzeit unbedingt im Voraus abgesprochen werden. Das Honorar für eine beglaubigte Übersetzung wird in der Regel auf Stundenbasis berechnet. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage den genauen Preis mit.